Weser-Ems/Brüssel. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) empfiehlt, die Klage von Österreich und den Niederlanden gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen.

„Für die Menschen in der Grenzregion wäre die Einführung einer Maut für Pkw aus dem Ausland fatal. Der grenzüberschreitende Verkehr gehört hier zum Alltag. Deswegen halte ich die Entscheidung des Generalanwalts für falsch. Ich hoffe, dass der EuGH den Empfehlungen nicht folgen wird und der Maut in ihrer derzeitigen Form eine Absage erteilt“, erläutert Tiemo Wölken, SPD-Europaabgeordneter für die Region Weser-Ems.

Beweggrund der Beschwerde war, dass die geplante Infrastrukturabgabe für Autos diskriminierend sei, weil sie Fahrerinnen und Fahrer aus anderen EU-Ländern anders behandle als Deutsche. Die Bundesrepublik verstoße damit gegen EU-Recht beziehungsweise gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Der Kompromiss, den die EU-Kommission mit dem deutschen Verkehrsministerium im November 2016 ausgehandelt hatte, besagt, dass im ersten Schritt alle Fahrzeughalterinnen und -halter gleich belastet werden. Fahrzeughalter, deren Fahrzeug in Deutschland registriert sind, sollen aber den entrichteten Mautbetrag über die KfZ-Steuer zurückerstattet bekommen. Die Empfehlung des Generalanwalts ist für die obersten EU-Richterinnen und EU-Richter nicht bindend, in der Mehrzahl der Fälle folgen sie ihr aber. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

„Die deutsch-niederländische Grenze darf nicht zu einer Bezahlschranke werden. Niederländische Bürgerinnen und Bürger arbeiten in Deutschland, kaufen in unseren Innenstädten ein und verbringen ihre Freizeit in Deutschland. Die Einführung einer Maut wird sich negativ auf das Zusammenleben zwischen Deutschen und Niederländern auswirken“, ist sich Tiemo Wölken sicher. Außerdem sei die Umsetzung des Projekts kompliziert, teuer und der Ertrag von rund 500 Millionen Euro rechtfertige am Ende den Aufwand nicht.