Pressebericht vom 23. / 24.9.2016 - Persönliches Antwortschreiben von Karin Stief-Kreihe

Hallo Juppi,

mit großer Verwunderung, aber auch mit zunehmenden Unverständnis, habe ich heu-te deine Presseberichterstattung über die Bürgerbefragung zu der zukünftigen Träger-schaft des neuen Kindergarten in Esterfeld gelesen. Vor allen Dingen deine Intention im Kommentar lässt sich nach meiner persönlichen Meinung überhaupt nicht mehr mit einer neutralen Presseberichterstattung verbinden.

Es sollte dir ja nicht entgangen sein, dass zwar die SPD den Antrag gestellt hat, der aber von allen Fraktionen außer der CDU unterstützt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei allen die Ideologie im Vordergrund stand. Auch die aus einem anderen Grund anwesenden zahlreichen Bürger haben (verbotener Weise) Beifall geklatscht – auch ideologisch verbrämt?

Eine neutrale Berichterstattung beinhaltet auch, dass der Leser zumindest eine Pro und Contra Vorstellung (als Kommentar) zu dem Vorgehen erhält und keine einseitige Festlegung. Die Vorlage der Verwaltung in Top 7 (falls du sie gelesen hast) beinhaltet genau diese Gegenüberstellung. Es werden sehr sachlich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Trägerschaften dargestellt.

Zu deinem Text eine weitere Anmerkung – die Berechnung der Kosten. Bei Portogebühren von 1.45 Euro muss schon ein dicker Fragebogen gefertigt werden was sicherlich nicht nötig ist. Eine Seite Anschreiben und eine Seite Fragebogen wären also sicherlich ausreichend, d.h. 70 Cent Port abzüglich der Ermäßigung bei Massenversendungen. Aber so genau wolltest du es sicherlich nicht wissen, 50.000 Euro ist auch ein „bisschen“ skandalmäßiger.

Dass Bürger sich an Ratsmitglieder und nicht an die Verwaltung wenden sollte selbstverständlich sein und nicht als „fragwürdig“ hingestellt oder bezweifelt werden. Die Hemmschwelle ist sicherlich geringer. Wir begrüßen es jedenfalls sehr, dass dieser Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern besteht.

Mein Eindruck ist auch, dass du die seit ca. 6 Monaten durchgeführten Beratungen inhaltlich überhaupt nicht verfolgt hast. In der Schulausschusssitzung in der über den Punkt berichtet wurde warst du leider nicht anwesend. In der Beratung äußerte Frau Reinert, dass bei einem kommunalen Kindergarten die christlichen Feiertage wie Ostern und Weihnachten in Gefahr seien – das halte ich für eine Ungeheuerlichkeit, im Pressebericht wurde dies allerdings mit keinem Wort erwähnt. Fest steht, dass alle Fraktionen betonten, dass die Entscheidung über die Trägerschaft auf keinen Fall eine Kritik an der Arbeit in den kath. Einrichtungen ist. Das möchte ich für die SPD-Fraktion insgesamt noch einmal deutlich betonen, da dein Artikel ja suggeriert wir wären mit der Arbeit unzufrieden. Hier wird unnötig von dir (bewusst?) ein völlig falscher Unterton erzeugt.

Die Anzahl der Religionsgemeinschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten auch in Meppen sehr stark verändert. Als ich Anfang 1970 nach Meppen zog gab es 95% Katholiken und 5% Protestanten. Heute haben wir 63,77% Katholiken, Protestanten 18,5% und andere Religionsgemeinschaften 18,09% (Stand 2015). Auch dem muss Rechnung getragen werden durch Wahlfreiheit und durch ein vielfältiges Angebot). Das geht am besten durch ein Angebot in einer kommunalen Einrichtung. Zu behaupten, dass das den meisten Eltern ziemlich egal ist, ist eine Frechheit den Eltern gegenüber. Gerade die frühkindliche Bildung hat in den letzten Jahren eine wesentlich stärke Bedeutung erhalten: in der Politik und vor allen Dingen bei den Eltern. Der weiter steigende Bedarf nach Betreuungsplätzen, die Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Erziehung machen dies deutlich.

Von einer inflationären Steigerung von Bürgerbefragungen zu sprechen entspricht nicht den Tatsachen. Die Elternbefragung ist die 3. Bürgerbefragung – mehr nicht. Alle – Bürger und Politik erwarten aber eindeutig in der Zukunft mehr Bürgerbeteiligung – egal auf welchem Gebiet. Wichtig oder Unwichtig – diese Entscheidung trifft nicht die Presse, sondern die Bürger selbst.

Was auch Frau Reinert nicht zu wissen schien: unser Grundgesetz gebietet „weltanschaulich-religiöse Neutralität“ (Artikel 4). Das Bundesverfassungsgericht hat 1966 Artikel 4 wie folgt ausgelegt: „Das Grundgesetz legt dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf.“ Auch Kommunalpolitik ist dem verpflichtet.

Ich könnte sicherlich noch einiges mehr anfügen. Ich würde liebend gerne einen Leserbrief schreiben. Da er aber sicherlich nicht abgedruckt werden würde, möchte ich dir zumindest auf diesem Wege mein Unverständnis mitteilen. Es würde auch sehr gerne dazu von dir eine Stellungnahme erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Stief-Kreihe