Beatrix Wilmes, Autorin und Dokumentarfilmerin hat gemeinsam mit zwölf Frauen die Ausstellung „Was ich anhatte…“ konzipiert und bietet Städten, Institutionen und Unternehmen die Buchung dieser Wanderausstellung für die Dauer von zwei Wochen an.

Die Ausstellung zeigt anhand verschiedener Exponate die Geschichte von 12 Frauen auf, die allesamt Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind.

Diese Frauen unterschiedlichen Alters haben sich entschieden, nicht länger in ihrer Opferrolle zu leben und für Außenstehende deutlich zu machen, dass sexualisierte Gewalt kein individuelles Problem ist. Nicht selten fällt in der Öffentlichkeit die Äußerung, dass die Frau einen sexuellen Übergriff durch ihr Verhalten und insbesondere durch die Wahl ihrer Kleidung „doch selbst provoziert hat“. Mit diesem Klischee möchte die Aufstellung aufräumen. In der Ausstellung werden die Kleidungsstücke gezeigt, die die betroffenen Frauen zum Zeitpunkt des Übergriffes getragen haben nebst der dazugehörigen Geschichte.

„Mit dieser Ausstellung möchten wir erreichen, dass in der Öffentlichkeit eine Sensibilisierung für das Thema „sexualisierte Gewalt“ stattfindet, dass die betroffenen Frauen nicht länger in die Mitverantwortung gedrängt werden“, äußert sich Ratsfrau Stefanie Koch zum Hintergrund der Ausstellung. „Sexualisierte Gewalt ist keine Frage der Auslegung, es gibt keine Gründe zur Rechtfertigung einer solchen Tat wie etwa Kleidung, Aussehen oder Verhalten. Bei sexuellen Übergriffen geht es um Unterdrückung, um Ausübung von Macht und Gewalt. Dieses gilt es in der Öffentlichkeit deutlich und nachhaltig zu verankern“

„Diese Frauen vermitteln eindrucksvoll, wieviel Mut und Kraft es erfordert, sich nach einem solchen Übergriff gegen derart bösartige Unterstellungen zur Wehr zu setzen. Aber sie zeigen auch, dass sie das erlittene Trauma nicht nur überwunden haben, sondern sogar an Stärke gewonnen haben,“ schildert Fraktionsvorsitzende Andrea Kötter ihre Eindrücke. „Ich verstehe diese Ausstellung aber auch als ein deutliches Zeichen gegen die Verharmlosung einer schrecklichen Straftat. Die Schuld liegt immer und ausschließlich beim Täter.“

Im Sozialausschuss wird in Kürze über den Antrag entschieden werden.